Allgemeine Geschäftsbedingungen für Besucher der Berlin Brettspiel Con 2024
Genderhinweis
Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird in dieser Publikation auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung, z.B. Besucher*innen verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Menschen.
Mit Bestellung eines Tickets im Onlineshop werden die Convention-Regeln und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Berlin Brettspiel Con Event GmbH zur Berlin Brettspiel Con 2024 verbindlich anerkannt.
Bitte folgende Hinweise beachten:
- Kinder bis einschließlich 4 Jahren haben generell freien Eintritt zur Berlin Brettspiel Con.
- Am Sonntag haben Kinder bis einschließlich 14 Jahren freien Eintritt zur Berlin Brettspiel Con.
- Kinder bis 14 Jahren müssen von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten begleitet werden.
- Körperlich beeinträchtigte Personen, die auf eine Begleitperson angewiesen sind, können diese Begleitperson kostenlos auf die Berlin Brettspiel Con mitbringen. Ein entsprechend gültiger Nachweis ist am Einlass erforderlich.
- Ermäßigungsberechtigt sind gegen Vorlage der Legitimation nachfolgende Personenkreise:
Kinder 5-14 Jahre, Schülerinnen und Schülern, Auszubildenden, Studierenden, Arbeitssuchenden mit Leistungen nach ALG I, Bezieher des Bürgergelds, Schwerbehinderten (Grad der Behinderung von mindestens 50), Rentner, Sozialhilfeempfänger, EU-Rentner (=Erwerbsunfähigkeitsrentner), Freiwilligendienstleistenden, Inhaber berlinpass sowie Ehrensamtkarte Berlin-Brandenburg.
§ 1 Veranstalter
Berlin Brettspiel Con Event GmbH
Hansastr. 60
14612 Falkensee
Geschäftsführer:
Johannes Jaeger
§ 2 Name der Veranstaltung
Berlin Brettspiel Con
§ 3 Betreiber/Veranstaltungsort
Estrel Convention Center
Sonnenallee 225
12057 Berlin
§ 4 Zeitraum der Veranstaltung
Freitag 19. Juli 2024 bis
Sonntag 21. Juli 2024
§ 5 Öffnungszeiten
Freitag, 19 Juli 2024
16:30 Uhr – 24:00 Uhr
Geöffnet: Freier Spielebereich (Game Night) – Eintritt nur mit Badge
Samstag, 20. Juli 2024
10:00 Uhr – 19 Uhr
Early Access mit Berlin Con Badge ab 9.30 Uhr
Geöffnet: Gesamte Veranstaltung mit Ausstellerbereich und freier Spielebereich
19 Uhr – 24:00 Uhr
Geöffnet: Freier Spielebereich (Game Night) – Eintritt nur mit Badge
Sonntag, 21. Juli 2024
10:00 Uhr – 18 Uhr
Early Access mit Berlin Con Badge ab 9.30 Uhr
Geöffnet: Gesamte Veranstaltung mit Ausstellerbereich und freier Spielebereich
§ 6 Absage der Veranstaltung
Sofern die Vera8uch auf Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte. Die Veranstaltung kann bis zum Beginn ohne Angabe von Gründen abgesagt werden. Ein darüberhinausgehender Schadensersatzanspruch besteht nicht. Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt, solange der Veranstalter die Umstände des Wetters verantworten kann. Sollten durch die Witterungsumstände Gefahr für Körper und Gesundheit bestehen, wird die Veranstaltung sofort abgebrochen. In diesem Falle sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, sowie der Gefährdung von Besuchern durch Fehlverhalten anderer oder der drohenden Eskalation, durch zu große Menschenansammlungen, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last gelegt werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, aus Sicherheitsgründen den Zugang zu Bereichen des Geländes wegen Überfüllung zu beschränken. Hieraus ergeben sich keine Schadensersatzansprüche, da eine genaue Planbarkeit der Besucherströme unmöglich ist.
§ 7 Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter aufgrund Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen. Diese Regelung gilt nicht für Schäden aufgrund Verletzung des Körpers, Lebens, Gesundheit, sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters oder aufgrund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei hierbei der Schadensersatzanspruch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischen Schadens beschränkt wird. Weitergehende Haftungen sind ausgeschlossen.
§ 8 Veranstaltungsgelände
„Veranstaltungsgelände“ meint das Gelände in Gesamtheit, inklusive den Einlassbereichen und dem Innenhof und den Essensbereichen und den zugehörigen ausgewiesenen Wegen. Mit „Einlassbereich“ ist der Außenbereich vor dem Estrel Convention Center an der Ziegrastraße gemeint. An den dortigen Kassen wird das erworbene Ticket gegen eine Eintrittskarte (Badge) oder ein Einlassbändchen getauscht, die Zugang zu der Veranstaltung gewähren. Mit „Innenhof“ ist der Bereich vor dem Estrel gemeint, der Zugang zu den Veranstaltungshallen gewährt. Mit „ESTREL“ ist das tatsächliche Gebäude mit seinen einzelnen Hallen gemeint, die das Veranstaltungsgelände bilden.
§ 9 Parkplätze
Besucher stehen ausschließlich öffentliche Parkplätze zur Verfügung. Darunter zählt auch die kostenpflichtige Hotel-Tiefgarage des Estrel, sowie die ebenfalls kostenpflichtige Parkfläche an der Ziegrastraße 6. Es wird dennoch dringend empfohlen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen. Die S-Bahn Station „Sonnenallee“ befindet sich unmittelbar fußläufig entfernt.
§ 10 Zutritt
Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte (Badge) oder einem bestimmten Einlassbändchen gestattet, das an den Veranstaltungstagen vor Ort erworben werden kann oder der Besucher im Tausch gegen das Vorverkaufsticket an den Kassen im Einlassbereich erhält. Ein kommerzieller Weiterverkauf des erworbenen Vorverkaufstickets oder der Eintrittskarte ist grundsätzlich untersagt. Die Besucher dürfen das Gelände verlassen. Beim Wiederbetreten des Veranstaltungsgeländes sind das unbeschädigte Armband oder die Eintrittskarte (Badge) vorzuweisen; ansonsten besteht kein Anspruch auf erneuten Einlass.
§ 11 Verwehrung des Zutritts
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, dem Besucher aus wichtigem Grunde den Einlass zu verwehren. In diesem Falle hat der Besucher nur das Recht auf Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte, es sei denn, dass die Verweigerung des Einlasses aus wichtigem Grunde in der Person des Besuchers begründet ist. Ein darüberhinausgehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, es sei denn der Veranstalter handelt grob fahrlässig oder mit Vorsatz.
§ 12 Gefährliche Gegenstände
Es ist untersagt, Glasbehälter jeder Art, Drogen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes, sowie Waffen aller Art sowie sonstige gefährliche Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände mitzunehmen. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, stichprobenartig Taschenkontrollen und Leibesvisitation vorzunehmen. Der Besucher erklärt sich mit Kartenerwerb damit einverstanden. Bei Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder diese Regelungen kann ein Verweis vom Veranstaltungsgelände erfolgen. In diesem Fall ist eine Rückvergütung und Schadensersatz ausgeschlossen, soweit dem Veranstalter nicht selbst grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden kann.
§ 13 Garderobe
Auf dem Veranstaltungsgelände steht eine Gepäckaufbewahrung gegen Gebühr aber keine Garderoben zur Verfügung.
§ 14 Fluchtwege
Fluchtwege und Treppen sind jederzeit frei zu halten, dürfen nicht als Sitzgelegenheiten genutzt werden und sind zügig zu durchqueren.
§ 15 Abfälle
Während der Veranstaltung sind Abfälle in die dafür bereitgestellten Tonnen und Container zu entsorgen.
§ 16 Jugendschutzgesetz
Auf allen Veranstaltungsflächen gilt das Jugendschutzgesetz.
§ 17 Toiletten
Urinieren außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten und Einrichtungen ist nicht gestattet.
§ 18 Vandalismus
Mutwillige Beschädigungen jeglicher Gegenstände und Einrichtungen sind untersagt und werden als Vandalismus verfolgt.
§ 19 Aufenthalt ohne Berechtigung
Personen die sich ohne eine Berechtigung auf dem Veranstaltungsgelände aufhalten, werden wegen Leistungserschleichung (§ 265a StGB) und Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) angezeigt.
§ 20 Rücksichtsnahme
Es ist Rücksichtnahme gegenüber den anderen Besuchern zu üben.
§ 21 Nichtbefolgung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Nichtbefolgung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zu einem vollständigen Ausschluss von der Veranstaltung führen. Mit einem Ausschluss von der Veranstaltung verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.
§ 22 Einwilligung zur Verwendung von Bild und Tonaufnahmen
Mit dem Betreten des Geländes willigt der Besucher unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/ oder Aufzeichnungen von Bild und/ oder Ton, die vom Veranstalter und/oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließenden Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton und Bildträgern, via Print, sowie der digitalen Verbreitung, z.B. über das Internet) ein.
§ 23 Fotografieren
Fotografieren für den privaten Gebrauch ist grundsätzlich gestattet. Professionelle Medienvertreter, YouTuber, o.ä. werden gebeten sich im Vorfeld beim Veranstalter zu akkreditieren.
§ 24 Verlegung
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen, soweit dies für den Besucher zumutbar ist und 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben wird. Ebenso behält er sich das Recht vor, das Programm zu ändern. Absagen oder Änderungen werden durch den Veranstalter so früh wie möglich bekannt gegeben und können auch noch nach Beginn der Veranstaltung aus wichtigem Grund stattfinden. Änderungen während der Veranstaltung werden durch Aushänge bekannt gegeben. Hieraus können seitens des Besuchers keine Ansprüche jedweder Art abgeleitet werden, es sei denn der Veranstalter handelt grob fahrlässig oder mit Vorsatz.
§ 25 Haftung
Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen.
§ 26 Gewerbsmäßiges Handeln
Jede gewerbsmäßige Handlung seitens der Besucher ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt.
§ 27 Hausrecht
Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände wird das Hausrecht vom Veranstalter bzw. durch beauftragte Dritte ausgeübt.
§ 28 Tiere
Tiere dürfen nicht auf das Veranstaltungsgelände mitgebracht werden.
§ 29 Nachtruhe
Ab 22 Uhr gilt die Nachtruhe. Ab diesem Zeitpunkt ist das Verursachen von Lärm im Innenhof sowie vor dem ESTREL zu vermeiden.
§ 30 Rauchverbot
In allen Hallen der ESTREL gilt ein Rauchverbot.
§ 31 Helferteam, Security und Infostand
Den Anweisungen des freiwilligen Helferteams, der Security und den Brandwachen ist Folge zu leisten. Bei Problemen und Fragen an den Veranstalter richten Sie sich bitte an den offiziellen Infopunkt.
§ 32 Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten auf vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage wird – soweit gesetzlich zulässig – als Gerichtsstand Berlin vereinbart; es gilt deutsches Recht.
§ 33 Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel unwirksam sein, werden die übrigen Klauseln davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung.
– Stand: 21.06.2024 –